Testament Dressbach

Zurück zur Hauptseite

Ein Testament aus dem Jahr 1775

Am 6. April 1775 macht Johannes Dressbach in Sonnenberg sein Testament. Weil er selbst "dem Schreiben unerfahren" ist, erklärt er dem Schutheiß seinen letzten Willen und unterschreibt mit drei Kreuzen.

Johannes Dressbach war immerhin 77 Jahre alt und er hatte wohl gespürt, dass es mit ihm zu Ende geht. Etwa eine Woche später muss er gestorben sein, am 9. Mai 1775 (und das war drei Wochen nach seinem Tod) wurde das Testament eröffnet und das Erbe geteilt.

Die Nachlaßakte liegt heute im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden (Abt. 137 IX / Nr. 1179).


Transskript des Testaments

Seite 1

Im Namen der heyligen Dreyfalitgkeit Amen

Nach dem Johanes Dreßbach, Bürger und Einsteher alhier, In Sonnenberg, bey Mir Erschienen um Mir[?] In seinen, beschwerlichen Krankheiten und Leibes beschwerlichen, Umstende, seine letzte Willen & Meinung, zu Erklären, daß wie Es sein Ernster Wille seye ; daß weil ihn der liebe Gott, Im zeitlichen gesegnet, mitt gutem Vermögen, so wäre es sein ernster, und gutter letzter Wille daß zuvor[?]

Erstlich Seines Sohnes, Johan Petter Dreßbach, zu Moßbach älteste dahier[?] Sohn seine Kiehen? Schenkelge. mit gef.h und Schublaten haben sollte, nach seinem dote, welche mit Nahmen heiset, Catharina Margretha, als seinen gettge

2. Sollen die hiesigen Hauß armen, von seiner Verlasenschaft an Früchten ein halb malter. Mehl welches, zu brodt gebacken werden solle haben, und unter sie ausgetheilet, werden nach seinem Dote

3. Soll der hiesigen, Schule alhir in Sonnenberg ein Legat, an barrem Gelt haben 5 fl welches


Seite 2

Von seiner Verlaßenschaft, durch die Seinen Richtig abgezalt werden solle.

4. Ist des Vatters Wille, daß seine beyde Söhne als, Petter und Andreas Dreßbach, sich nach seinem seeligen dote, Ein jeder mit dem seinen begnüge lasen solle, weil er sie ja der Aussteuerung so viel, ihm möglich gewesen, gleich gestället habe und Mit, dem waß übrig bleibet, nach seinem Dote in gleiche Theil theilen und keiner nichts am ander weile[?] pr[...]ir.

.. über J.. die hohe Landesherrscafft viel geb[...] habe mit ihrer audoritit darüber ? G.halten, daß [...] bey .schreibens..punkten in ..lung gebracht werde Mögen welches ich selbsten mit meiner Eigenen Handt unter zeigent habe, und weilen ich dem Schreiben unerfahren so habe ich ein Zeigen mit dreij Creuz gemacht

Sonnenberg d. 6 Abrill
1775
der Vatter +++ bey Zeichen

Johan Wilhelm Dörr Schulteiß
J. P. Bannenburg
Johan Vincentz Haupt
Joachim Gottschall
Johan Henrich Nilson

Die Testamentseröffnung

Actum Sonnenberg d. 9ten may 1775

Nachdem der hiesige Einwohner Johannes Dreßbach vor ohngefehr 3 Wochen Todtes verfahren und zu Erben seiner Verlaßenschafft 2 Söhne Peter und Johannes Treßbach hinter sich verlaßen und diese beyde letztere um richterliche vertheilung seiner Verlaßenschafft nachgesucht; Als sah man sich des Endes excommisione dieser oben[?] geben und im beyseyn des Orts Schultheißen Wilh. Dörren wie durch des Gerichtsverwandten Vincenz Hauptes dieses Geschäffte zur Hand genommene und als man nun zur consignation seiner noch übrigen Verlaßenschaft schreiten wollen, weßen[?] er vorgängig schon das mehr re[...] unter seine Söhne vertheilen laßen, so überreichten Schulths und der anwesende Gerichtsverwandte einen von dem defuncto noch vor ihnen errichteten letzten Willen, welchen man denen Erbinteressenten sofort vorgezeigt und nach dem deßen Siegel vor illaei[?] erkannt vor selbigen erbrochen und deßen Inhalt denenselben bekannt hiernächst dann mit der Consignation den Anfang gemacht.

Es folgt eine Aufstellung des Vermögens, die ich nur summarisch wiedergebe

flalbd
Baarschaft (6 Positionen)4814
Weißzeug und Getüch (7 Positionen)417-
Kleidung (8 Positionen)518-
Bettwerk (3 Positionen)115-
Holtzwerk (3 Positionen)15-
Früchte (2 Positionen)4112
Activa (48 Positionen)59181

Weiter folgt eine Aufstellung, was die beiden Söhne schon an Gegenständen aus dem Erbe erhalten haben und eine Berechnung wieviel die beiden jeweils zu den 5 fl für die Schule beizutragen hatten.

Aber Schultheiß und Gerichtsverwandter hatten keinen Computer und die Rechnerei mit Gulden, Albus und Pfennigen ist auch nicht einfach.

Der gesamte Nachlaß hatte, gemäß der Vermögensaufstellung einen Wert von 667 fl / 11 alb / 2 d. Verteilt wurden 327 fl / 13 alb / 1 1/2 d an jeden Sohn und 5 fl an die Schule. das sind zusammen 659 fl / 26 alb / 3 d.

Bemerkenswert ist noch, dass das Vermögen des alten Dressbach zu fast 90 % aus "Activa" bestand. Das heißt wohl, das ganze Dorf hatte bei ihm Schulden.

Zurück zur Hauptseite