Die Biebricher Schlossgemeinde

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Schlossgemeinde und Kirchenbücher

Der Bau des Biebricher Schlosses beginnt bereits im Jahr 1701.

Mit der Verlegung der Nassau-Usingischen Residenz nach Biebrich entsteht 1744 eine Hofgemeinde, der die Familien der Hofbediensteten und auch die fürstliche Familie angehören.

Von 1745 bis zur Einführung von Zivilstandsregistern 1817 führen die Hofkapläne oder Hofprediger eigene Kirchenbücher, in die insgesamt 119 Eheschließungen, 824 Taufen und ein einigen Jahren auch Konfirmationen eingetragen werden. Beerdigungen sind - da die Schlossgemeinde keinen eigenen Friedhof hat - in den Mosbacher Kirchenbüchern zu suchen.


Abschrift der Kirchenbücher

2009 konnte ich eine Abschrift der beiden Kirchenbücher der Biebricher Schlossgemeinde anfertigen.

Die Abschrift umfasst insgesamt 144 Seiten, enthält einen kurzen(!) historischer Abriss, einige Scans von beispielhaften Kirchenbuchseiten sowie Orts- und Namensregister.

Sie können das Dokument mit dem Viewer von Google Docs im Browser anschauen.

Das Buch steht als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Die Dateigröße ist 18 MB.

Falls Sie Fehler entdecken oder Ergänzungen über Herkunft oder Verbleib von einzelnen Hofbediensteten machen können, bin ich stets für eine Nachricht an carl@becker-wiesbaden.de dankbar.

Scans der Bücher sind inzwischen auch im Kirchenbuchportal Archion (http://www.archion.de) online einsehbar.

Errata

Der Name Rungheimer (S. 120, 125) muss richtig Runzheimer lauten. Es handelt sich um eine alteingesessene Familie aus Delkenheim. Ich danke Herrn Wolfgang Gabriel für den Hinweis.

Statt Freusch von Buttlar (S. 95) muss es richtig Treusch von Buttlar heissen.

Das Taufdatum von Heinrich Ernst Zacharias Fischer (S. 110) ist 27. März 1812 (nicht Mai).

Das Taufdatum von Johann Heinrich Baer (S. 118) ist 4. Mai 1815 (nicht März).

Ludwig Wilhelm Prinz zu Hessen-Homburg war nicht französischer sondern preußischer Obrist (S. 95) Ich danke Herrn van Veggel für den Hinweis.

Das Geburtsdatum von Karl Ludwig Bernhard Kraft (S. 118) ist der 25. Februar 1815 (nicht 22. Februar).


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