Im Zivilstandsregister Weilburg habe ich vergeblich nach dem Sterbeeintrag von Johann Christian Dittmann gesucht. Kein Wunder, denn wie es scheint, hat er Frau und Kind sitzenlassen und ist vermutlich nie wieder nach Weilburg zurückgekehrt.
Im HHStAW Abt. 160, Nr. 845/9 findet sich die Nachlaßakte seiner Schwiegermutter, die ihrer Tochter - der verlassenen Ehefrau - ein Wohnrecht einräumt.
Actum Weilburg den 9ten December 1806
bei der Stadtschreiberei:
Praesens Int Stadtschreiber Sandberger
Erschienen Anna Charlotte Zecherin von dahier und gebe zu Protocoll:
In Erwägung wie sehr ihre Tochter Maria Polixene Dittmännin hierselbst durch den Austritt ihres Ehemannes des gewesenen Gerichtsdieners Christian Dittmann von dahier unglücklich geworden, und wie wenig dieselbe künftighin im Stand seijn möchte: sich und ihrem Häufchen Kinde ein Obdach zu verschaffen, habe sie Comparentin freiwillig und aus mütterlichem Antrieb sich entschlossen: Kraft des ihr zustehenden Rechts über ihre Hofraithe nach Willkühr zu disponieren vorerwähnter ihrer Tochter Dittmännin ihr Insitz(?) in derselben und zwar auf die mittlere Stube und das sogenannte Küchenkämmerchen auf Lebenszeit unentgeltlich und unbeschadet ihres vollen Erbrechts zum voraus zu versichern, jedoch bedingt dahin: Falls ihrer Tochter Ehemann abbemeldten Christian Dittmann nicht anher zurückkehren noch derselbe mit Obdach zu versehen im Stande seijn sollte.
Denn wäre dieses der Fall, so wolle sie: daß der ammit[?] gesicherte unentgeltlich Insitz, aber gleichfalls
wieder unbeschadet ihrer Tochter Erbrechts, an der Hofraithe aufhöre.
Nach geschehener Vorlesung und Genmehmigung vorstehenden Protocolls wurde dasselbe von der Comparentin eigenhändig unterschrieben ; auch zu eigen Verwahrung genommen.
Actum quo super
in fidem
Sandberger
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Dieses Handzeichen der Ludwig
Zechers Wittib von hier
in meiner Gegenwart eigenhändig
gemacht attestire
Sandberger
Rentmeister
Ich danke Kai Gaßmann für die Hilfe bei der Transskription.